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Mobbing am Arbeitsplatz – Stop it!

Mobbing am Arbeitsplatz hat viele verschiedene Gesichter. Wenn sich Mobbing-Opfer zur Wehr setzen möchten, stoßen diese meist auf erhebliche Probleme. Wenn das Mobbing von Arbeitgeber*innen rechtzeitig erkannt wird, hat dieser viele arbeitsrechtliche Möglichkeiten, um Gegenmaßnahmen zu setzen. Wir erklären dir hier, wie du Mobbing erkennst, wie du dagegen vorgehen kannst und welche Möglichkeiten Mobbing-Opfer haben.

Vorab möchten wir jedoch noch festhalten: Mobbing ist ein ernstzunehmendes Delikt, welches Leben zerstören kann! Schäme dich auf keinen Fall, wenn du ein Opfer von Mobbing bist. Suche dir eine vertraute Person, mit der du darüber sprechen kannst. Ganz wichtig: Nimm all deinen Mut zusammen und setze dich zur Wehr, denn Mobbing hat nichts mit dir oder deiner Persönlichkeit zu tun. Setz Gegenmaßnahmen und fang niemals an, an dir zu zweifeln.

Du erfährst mehr über:

Wie erkennt man Mobbing am Arbeitsplatz frühzeitig?
Welche Handlungen fallen unter Mobbing am Arbeitsplatz
Tipps, wie man gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen kann
Die Pflichten des Unternehmens bei Mobbing am Arbeitsplatz
Wegen Mobbing das Unternehmen frühzeitig verlassen

Wie erkennt man Mobbing am Arbeitsplatz frühzeitig?

Meist wird Mobbing mit Handlungen im Internet verbunden, aber leider ist man auch am Arbeitsplatz nicht vor Mobbing sicher. Leider ist dieses Verhalten oft schwer nachzuweisen. Der*die Mobber*in möchte mit seinem*ihrem Verhalten dem Gegenüber die Kontrolle nehmen oder ihn*sie aus dem Konzept bringen. Laut einer repräsentativen Viking-Studie: In Österreich bestätigen zwei von drei Personen, dass sie bereits mit Mobbing am Arbeitsplatz zu tun hatten. Aber auch andere Dinge können zu schweren psychischen Belastungen am Arbeitsplatz führen. Das Schlimme daran ist, dass jeder zu einem Opfer werden kann. Egal, ob du als Führungskraft, IT-Experte oder Bäcker*in oder Tischler*in arbeitest. Dabei steht jedem Mobbing-Opfer ein*e Verursacher*in, wenn nicht sogar eine ganze Gruppe, gegenüber.

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Zwei von drei Personen geben an, dass sie bereits mit Mobbing am Arbeitsplatz zu tun hatten.

Aber ab wann spricht man von Mobbing?

Fällt ein einfacher Streit mit dem Kollegen bereits unter Mobbing? Grundlegend versteht man unter Mobbing eine konfliktbelastete Kommunikation zwischen Kolleg*innen oder zwischen Vorgesetzten und Untergeordneten. Die Person, welche angegriffen wird, ist unterlegen und wird über einen längeren Zeitraum direkt oder indirekt angegriffen. Das Ziel dieser Attacken ist meist der Austritt der betroffenen Person.

Niemand ist vor Mobbing am Arbeitsplatz sicher. Wobei länger andauernde Mobbing-Attacken schlimme Folgen für die betroffene Person haben kann.

Diese können zum Beispiel folgende sein:

  • Konzentrationsprobleme
  • Reduzierte Arbeitslust
  • Schlafstörungen
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Tinnitus
  • Kopfschmerzen
  • Angstzustände
  • Depression
  • Burnout

Wieso tut man einem anderen Menschen so etwas an?

In manchen Fällen kann das Mobbing über längere Zeit auch zu Persönlichkeitsveränderungen bei der betroffenen Person führen. Leider sind unter den Täter*innen sehr häufig auch Führungskräfte, welche ihre Teammitglieder eigentlich genau vor diesen Dingen schützen sollten. Den Mobbing-Opfer wird eher selten geholfen, da viele Menschen Angst haben, die Situation missverstanden zu haben oder selbst bald zum Opfer zu werden.

Mobbing kann zum Beispiel körperlich oder psychisch sein. Unter Mobbinghandlungen fallen zum Beispiel folgende:

  • Die Kommunikation wird verweigert
  • Informationen werden zurückgehalten
  • Es werden nicht zu lösende Aufgaben vergeben
  • Verbale Angriffe
  • Belästigung sexueller Natur
  • Arbeitsmaterialien entzogen
  • Gerüchte werden verbreitet

Eine einzelne Handlung ist noch kein Mobbing, aber dauernde Handlungen über einen längeren Zeitraum fallen unter Mobbing und können zu einem langen aufreibenden Nervenkrieg werden. Dabei nehmen Frauen eine Hilfestellung eher an als Männer.

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Mobbing am Arbeitsplatz kann jeden treffen, Führungskräfte genauso wie Mitarbeiter*innen.

Welche Handlungen fallen unter: Mobbing am Arbeitsplatz

Manchmal kommt es vor, dass Außenstehende Mobbinghandlungen nicht als solche wahrnehmen. Umgekehrt kommt es auch oft vor, dass Mitarbeiter*innen nicht merken, dass sie gemobbt werden. Weil diese Menschen ihre Situation leider als normal wahrnehmen.

Mobbing kann sich in verschiedenen Ebenen äußern. Oft beginnt es ganz harmlos in dem man einfach ständig unterbrochen wird. Wenn du das Gefühl hast, dass Kolleg*innen oder Vorgesetzte es auf dich abgesehen haben, dann solltest du die folgenden Fragen im Stillen für dich beantworten:

  • Hast du das Gefühl, dass du oft ausgegrenzt wirst?
  • Wichtige Informationen gelangen oft nicht zu dir?
  • Hast du das Gefühl in deiner Arbeit isoliert zu sein?
  • Über dich werden oft Lügen oder Tratschereien verbreitet?
  • Deine Arbeit wird übermäßig kontrolliert und deine Kompetenzen in Frage gestellt?
  • Du erfährst oft Demütigungen?

Hinter diesen Situationen kann bereits Mobbing stecken. In einigen Fällen kann die Wahrnehmung auch getrübt sein und es versteckten sich dahinter Anzeichen für eine persönliche Unsicherheit oder Minderwertigkeitskomplexe. Um Mobbing klar zu entlarven, musst du systematisch vorgehen.

Handlungen, welche als Mobbing einzustufen sind:

  • Du wirst ständig unterbrochen
  • Deine Möglichkeiten dich zu äußern, werden vom Vorgesetzten eingeschränkt
  • Ständige Kritik an der Arbeit
  • Mündliche oder schriftliche Drohungen
  • Man lässt sich von dir nicht ansprechen und andere sprechen nicht mehr mit dir
  • Du wirst in einem Raum weit weg von deinen Kolleg/innen gesetzt
  • Deinen Kolleg/innen wird verboten, dich anzusprechen
  • Du wirst wie Luft behandelt
  • Hinter deinem Rücken wird schlecht über dich gesprochen
  • Über dich werden Gerüchte verbreitet
  • Dein Arbeitseinsatz wird falsch oder auf kränkende Weise beurteilt
  • Du bekommst keine Arbeitsaufträge zugewiesen
  • Man gibt dir sinnlose Aufgaben
  • Du bekommst nur Arbeiten unter deinem Können

Tipps, wie man gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen kann

Dein*e erste*r Ansprechpartner*in bei Mobbing ist dein*e Vorgesetzte*r. Denn dieser ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, dich als seine*n Mitarbeiter*in vor den Mobbing-Übergriffen zu schützen. Der*die Vorgesetzte muss die Vorwürfe prüfen und gegen diese vorgehen. Du kannst dich selbstverständlich auch an die Arbeiterkammer deines Bundeslandes wenden. Diese Dinge kannst du noch gegen Mobbing einsetzen:

Führe ein detailliertes Mobbing-Tagebuch

Wenn du dich als ein Mobbing-Opfer fühlst, dann solltest du dich für das Führen eines Mobbing-Tagebuchs entscheiden. Hier kannst du die Mobbingattacken schriftlich festhalten. Diese musst du detailliert aufzeichnen mit Datum, Uhrzeit, Ort und ob es Zeugen für den Vorfall gab. Diese Aufzeichnungen besprichst du am besten mit deiner Familie oder deinen Freunden. Denn die Wahrnehmung Dritter kann dir dabei helfen, die Geschehnisse zu überprüfen und richtig einzuordnen. Wenn kein Ausweg aus dieser Situation für dich in Sicht ist, dann musst du dir unbedingt Hilfe suchen. Eine Vorlage für das Mobbing-Tagebuch findest du auf der Seite der Arbeiterkammer.

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Mobbing ist eine Straftat, es kann sogar Schadensersatz eingefordert werden.

Versuch Gerüchte gar nicht erst entstehen zu lassen, sondern ersticke diese im Keim.

Das Gerücht ist eine der häufigsten Mobbingform. Denn nichts ist so leicht verbreitet, wie ein bisschen Tratsch. Manchmal nehmen Kolleg*innen die Diskretion bei manchen Personen etwas zu locker. Wenn du bemerkst, dass hinter deinem Rücken über dich gesprochen wird, dann musst du in die Offensive gehen und das so bald wie möglich. Auch wenn die*der Verursacher*in das abstreitet, hast du dann klar signalisiert, dass du kein Opfer bist.

Sprich offen mit deinen Vorgesetzen

Wenn du bemerkst das jemand aus deinem Team gemobbt wird oder du selber ein Opfer von Mobbing bist, sollte umgehend der*die Vorgesetzte informiert werden. Wenn es sich um jemandem aus dem Team handelt, dann biete deine Hilfe an. Ja, es ist leichter, sich der Mehrheit anzuschließen, aber wenn du in der Situation wärst, dann möchtest du doch auch Unterstützung erhalten, oder? Außerdem kann Mobbing nur dort auftreten, wo dieses geduldet wird, daher ist es wichtig Stellung zu beziehen und dem*der Mobber*in zu zeigen, dass dafür hier kein Platz ist und das sollte im besten Fall der*die Vorgesetzte machen.

Oft gehen die betroffenen Personen nicht gegen ihre Peiniger*innen vor. Noch öfter kommt es vor, dass Teammitglieder Mobbinghandlungen wahrnehmen aber nicht einschreiten. Gründe dafür können folgende sein:

  • Man hat Angst zum neuen Opfer zu werden
  • Die Angst, dass sich das Eingreifen negativ auf die eigene Karriere auswirkt
  • Sie glauben die Situation missverstanden zu haben

Die Pflichten des Unternehmens bei Mobbing am Arbeitsplatz

Der*die Arbeitgeber*in darf genauso wenig wie jeder andere seine Angestellten mobben. Werden ihm*ihr Mobbing-Vorwürfe vorgetragen, so ist er*sie dazu verpflichtet, diese zu prüfen und wenn Mobbing vorliegt, dagegen vorzugehen. Damit dagegen vorgegangen werden kann, müssen die Vorwürfe jedoch konkret dokumentiert sein. Nachdem der*die Arbeitgeber*in die Vorwürfe geprüft hat, sollte er*sie ein Gespräch mit allen Beteiligten darüber führen. Im Gespräch kann geklärt werden, was genau vorgefallen ist. Wenn Mobbing vorliegt, muss wirksam und entschlossen dagegen vorgegangen werden. Der*die Vorgesetzte kann versuchen zwischen Opfer und Täter*in zu vermitteln, um den Konflikt zu klären, ebenfalls können Täter*innen abgemahnt, versetzt oder als letzten Ausweg gekündigt werden.

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Laufen alle Gegenmaßnahmen ins Leere, ist eine Kündigung oft die einzige Möglichkeit.

Wegen Mobbing das Unternehmen frühzeitig verlassen

Wenn du am Arbeitsplatz gemobbt wirst, dann solltest du eine Beratungsstelle, wie zum Beispiel die Arbeiterkammer, aufsuchen. Wenn die von deinem*r Arbeitgeber*in gesetzten Maßnahmen gegen das Mobbing keine Wirkung zeigen, dann hast du das Recht, aus dem Unternehmen auszutreten. Gegebenenfalls hast du dann sogar einen Anspruch auf Schadensersatzleistung. Du kannst dann zum Beispiel Schmerzensgeld für das zugefügte Leid erhalten oder wenn du wegen dem Mobbing medizinische Hilfe gesucht hast, wo du einen Selbstbehalt leisten musstest, dann kannst du auch für diese Kosten eine Ersatzzahlung einfordern. Außerdem behältst du deinen Anspruch auf Abfertigung alt sowie Urlaubsersatzleistungen und hast sogar einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Gegebenenfalls kannst du auch einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

Fazit – Mobbing hat am Arbeitsplatz nichts verloren!

Mobbing kann für die Betroffenen schwere Folgen haben. Angefangen bei psychosomatischen Störungen, wie zum Beispiel Kopf- oder Magenschmerzen, bis hin zu Depressionen mit schwerem Verlauf. Jedenfalls stellt das Mobbing das Selbstwertgefühl des Opfers hart auf die Probe. So führt es dazu, dass ein Leistungsabfall beim Opfer merkbar wird, es kommt zu einer inneren Kündigung, häufigen Krankenständen und Unzufriedenheit mit der Arbeit. Bist du betroffen, empfehlen wir dir: Bist du betroffen, dann führ auf jeden Fall ein Mobbing-Tagebuch. Denn nur so kannst du deine Vorwürfe vor Gericht oder vor dem Arbeitgeber glaubhaft machen. Weil man nur damit genau nachweisen kann, was genau wann passiert ist.