Beende deinen Job durch eine einvernehmliche Kündigung.

Einvernehmliche Kündigung – Best way to quit a job? (Vorlage zum Downloaden)

Du hast die Chance in naher (oder vielleicht auch in etwas fernerer Zukunft) einen neuen Job anzugehen? Dann könnte der beste Weg, deinen derzeitigen Job zu beenden, die einvernehmliche Kündigung sein.

Hier erfährst du, ob du dabei Ansprüche verlierst, welche Klauseln dabei beachtet werden müssen und warum auch bei der einvernehmlichen Kündigung alles schriftlich festgehalten werden muss.

Was bedeutet einvernehmliche Kündigung?

Damit die Sache etwas leichter verständlich wird, nehmen wir dich als Beispiel und gehen davon aus, dass du einen Jobwechsel planst. Idealerweise strebst du dabei eine einvernehmliche Kündigung an.

Das bedeutet, dass du dich, gemeinsam mit deine*r Arbeitgeber*in darauf einigst, dass dein Dienstverhältnis mit einem bestimmten Datum endet.

Was ist bei einer einvernehmlichen Kündigung oder Auflösung zu beachten?

Tatsächlich gibt es keine zwingenden Vorschriften für eine einvernehmliche Kündigung. Du kannst sie schriftlich, aber auch mündlich mit deinem*r Arbeitgeber*in festlegen.

Persönlich würde ich dir immer empfehlen die einvernehmliche Kündigung schriftlich zu verfassen. Wir sind alle nur Menschen und Missverständnisse entstehen durch unterschiedliche Auslegungen sehr schnell. Durch eine klare, schriftliche Vertragsauflösungsvereinbarung vermeidest du unnötige Streitigkeiten.

Einvernehmliche Auflösung gemeinsam mit Arbeitgeber*in

Der Vorteil einer einvernehmlichen Kündigung liegt ganz klar darin, dass dein*e Arbeitgeber*in und du euch einstimmig und freiwillig auf ein Austrittsdatum einigt und somit keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.

Es muss dir allerdings auch klar sein, dass niemand zu einer einvernehmlichen Kündigung gezwungen werden kann, dein*e Arbeitgeber*in nicht und du auch nicht.

Ein weiterer Punkt, der gerne übersehen wird, bei einer einvernehmlichen Lösung sind im Arbeitsvertrag festgehaltene Konkurrenz- und Ausbildungsrückerstattungsklauseln.

In deiner schriftlichen Austrittsvereinbarung solltest du also immer festhalten, dass die Konkurrenzklausel oder die Ausbildungsrückerstattungsklausel nicht wirksam werden.

WICHTIG: Die Austrittsvereinbarung ist nur gültig, wenn dein*e Arbeitgeber*in sie unterschreibt.

Kann mein*e Arbeitgeber*in die einvernehmliche Kündigung ablehnen?

Wie bereits erwähnt, ja, dein*e Arbeitgeber*in kann eine einvernehmliche Kündigung ablehnen. Achtung, ist das der Fall, wäre es eine Kündigung deinerseits.

Alle Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Du verlierst deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und ebenso deinen Anspruch auf deine Abfertigung.

Arbeitsverhältnis beenden durch eine einvernehmliche Auflösung.

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld bei einvernehmlicher Auflösung?

Wenn du die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllst, (Arbeitsfähig, arbeitswillig, arbeitslos; bei der AMS arbeitslos gemeldet; du bist am Arbeitsmarkt vermittelbar; Bereitschaft min. 16-20 Std. pro Woche zu arbeiten – auch mit Kinder*n unter 10 Jahren; du musst mindestens 12 Monate versichert gewesen Pflicht – oder freiwillig versichert gewesen sein und deine maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist noch nicht abgelaufen.) hast du mit einer einvernehmlichen Kündigung oder Auflösung Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Was bekommt man ausgezahlt, wenn man einvernehmlich kündigt?

Wenn es bei dir zu einer einvernehmlichen Kündigung kommt, wird dir mit der Endabrechnung dein Gehalt sowie dein Weihnachts- und Urlaubsgeld aliquote (anteilsmäßig) lt. Arbeits- oder Kollektivvertrag bis Vertragsende sowie Ersatzleistungen für Urlaubstage, die du nicht verbraucht hast, ausgezahlt.

Auch dein Anspruch auf deine Abfertigung Alt oder Abfertigung Neu bleibt bei einer einvernehmlichen Kündigung bestehen.

Welche Vorteile hat eine einvernehmliche Kündigung also?

Hier noch einmal kurz zusammengefasst die Quick-Benefits, wenn du einvernehmlich kündigst:

  • Anspruch auf deine Abfertigung bleibt bestehen.
  • Erfüllst du alle Voraussetzungen, bekommst du Arbeitslosengeld.
  • Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden, da Arbeitgeber*in und du euch auf ein Austrittsdatum einigt.

Welche Nachteile hat eine einvernehmliche Kündigung?

Grundsätzlich solltest du, wenn möglich, bei jeder Art von Kündigung deinen Arbeitsvertrag zur Hand nehmen. Wenn in deinem Arbeitsvertrag eine Konkurrenzklausel oder eine Ausbildungsrückerstattungs-Klausel zu finden sind, sind diese auch bei einer einvernehmlichen Kündigung gültig.

Damit diese Klauseln bei einer einvernehmlichen Kündigung nicht greifen, musst du dies immer schriftlich im Auflösungsvertrag festhalten und vom deinem*r Arbeitgeber*in unterzeichnen lassen.

Durch eine einvernehmliche Kündigung kannst du Kündigungsfristen umgehen.

Wie lange bin ich krankenversichert nach einvernehmlicher Kündigung?

Nachdem dein Arbeitsverhältnis beendet ist, hättest du noch 6 Wochen einen Anspruch auf Krankenbehandlungen aus der Krankenversicherung.

Der Anspruch, Krankengeld zu beantragen, bleibt bis 3 Wochen aufrecht.

Wer zahlt nach einvernehmlicher Kündigung im Krankenstand?

Seit 1. Juli 2018 muss dein*e Arbeitgeber*in, wenn es zu einer einvernehmlichen Kündigung während deines Krankenstandes kommt, muss das Krankenentgelt, wie bei einer Arbeitgeberkündigung weitergezahlt werden.

Beispiel: Ein Arbeiter ist 3 Monate im Betrieb, hätte eine 14-tägige Kündigungsfrist ohne Austrittstermin und noch keine Entgeltfortzahlung (=Krankengeld das vom Arbeitgeber*in bei Krankheit 6 Wochen und bei einem Arbeitsunfall 8 Wochen ((Zumindest, wenn du den Arbeitsunfall nicht selbst verschuldet oder grob fahrlässig gehandelt hast)) weitergezahlt werden muss.)

 

Krankenstand beginnt am: 2.7.

Einvernehmliche Kündigung mit: 6.7.

Austritt bzw. Ende des Arbeitsverhältnisses: 6.7.

Ende des Krankenstandes: 6.11.

Ende der Entgeltfortzahlung nach 6 Wochen voll, 4 Wochen halb: 9.9.

 

Wenn du dir unsicher bist, kannst du jederzeit bei der AK nachfragen.

Ist eine einvernehmliche Kündigung ein Aufhebungsvertrag?

Ja. Wenn dir dein*e Arbeitgeber*in einen Aufhebungsvertrag anbietet, bietet man dir eine einvernehmliche Kündigung bzw. (Auf-)Lösung an.

Wie du bereits weißt, musst auch du einer einvernehmlichen Lösung freiwillig zustimmt.  Möchtest du das nicht, musst du das auch nicht tun. Lass dich nicht unter Druck setzen.

Wenn du einen Aufhebungsvertrag annimmst, ließ ihn gut durch, achte dabei darauf, ob mögliche Klauseln außer Kraft gesetzt werden. Bist du dir nicht sicher, kannst du immer bei der Arbeiterkammer nachfragen.

Was ist besser gekündigt zu werden oder einvernehmlich?

Das kommt ganz darauf an. Hast du bereits einen neuen Job in Aussicht und schneller aus deinem bisherigen Job raus möchtest, ist eine einvernehmliche Kündigung besser.

Dabei musst du dich dann nicht an Kündigungsfristen halten und kannst dich schneller von deiner bisherigen Arbeitsstelle verabschieden.

Der Austrittszeitpunkt muss allerdings von deinem*r Arbeitgeber*in und dir schriftlich festgesetzt werden und dann diesen musst du dich auch halten.

Willst du allerdings nicht auf die Kündigungsfrist verzichten, die dir zusteht, weil du sie für die Jobsuche nutzen möchtest, dann ist eine Kündigung durch den*die Arbeitgeber*in vorzuziehen.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich kündige?

Nun, wenn du kündigst, verlierst du den Anspruch auf die Urlaubsersatzleistungen aus dem laufenden Urlaubsjahr ebenso wie Sonderzahlungen (Hier gibt es Unterschiede je nach Kollektivvertrag) es kann zu Schadensersatzforderungen seitens des*der Arbeitgeber*in kommen.

Wichtig bei der Kündigung sind die Kündigungsfristen, Konkurrenzklausel und Weiterbildungsrückzahlungsklausel.