Jetzt ein Fachkräftestipendium beantragen und Geld sparen

Wer in Österreich ein Fachkräftestipendium beantragen kann

Seit 2013 ist es in Österreich möglich, sich um ein Fachkräftestipendium zu bewerben. Wer also die Gunst der Stunde nutzen möchte, der sollte sich über diese aktuelle Förderung näher informieren. Ziel dieser Förderung ist die Höherqualifizierung von Arbeitnehmer/innen, um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Durch diese Möglichkeit kann man eine Ergänzungsqualifikation erwerben.

Jede Österreicherin und jeder Österreicher egal welchen Alters kann dieses Stipendium in Anspruch nehmen. Ein guter Grund, diese Weiterbildungen bzw. Umschulungen in Betracht zu nehmen, sind die spannenden Jobs, die in Zukunft auf einen warten.

Mithilfe dieses Stipendiums werden Ausbildungen in jenen Bereichen gefördert, die einen Mangel an Facharbeitskräften aufweisen. Stark davon betroffen sind vor allem die Bereiche Gesundheit, Pflege, Sozialbereich und Berufe des MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).

Klingt aufregend? Hier haben wir die wichtigsten Rahmenbedingungen zusammengefasst.

Wer kann von einem Fachkräftestipendium profitieren?

  • Arbeitnehmer/innen, die während der gesamten Dauer der Ausbildung karenziert sind
  • Arbeitslose
  • ehemalige Selbstständige, die ihre Tätigkeiten nicht mehr ausführen
  • Alle, die einen Wohnsitz in Österreich haben

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


Anmerkung: Der höchste Bildungsabschluss muss unter FH-Niveau liegen (kein Studiumsabschluss, Pädagogische Hochschule oder Fachhochschule). Verfügt man lediglich über einen Pflichtschulabschluss, dann gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Vorbereitungskurse der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung zu absolvieren. 

Welche Berufe bekommen keine Förderung?

  • Studien an Universitäten und Fachhochschulen
  • Ausbildungen im Ausland
  • Fernlehrgänge
  • Ausbildungen, die länger als 4 Jahre dauern
  • Pädagogische Berufe

Wie hoch ist die Förderung?

Der Bezug liegt in der Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe, also mindestens 1000,48 € (Stand AK 2021). Für die gesamte Dauer ist man natürlich kranken-, unfall- sowie pensionsversichert.

Grundsätzlich gilt die Förderung aber nur solange die Ausbildung dauert und maximal drei Jahre. Ausbildungsfreie Zeiten (Ferien, Prüfungsvorbereitung, Abschlussarbeiten verfassen) gelten als Ausnahme, wenn sie mehr als drei Monate im Jahr umfassen.

Darüber hinaus ist es möglich, parallel zum Fachkräftestipendium einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Hier liegt die Grenze bei 475,86 € monatlich. Sollten dieses Einkommen überschritten werden, wird für diesen Zeitraum allerdings der Bezug unterbrochen.

Wie kann man diese Förderung beantragen?

Ein Antrag für das Fachkräftestipendium gehört beim zuständigen AMS beantragt. Dieses Beratungsgespräch muss unbedingt vor der Ausbildung stattfinden. Zudem wird das Stipendium nicht früher als drei Monate genehmigt.

Darüber hinaus sind die Teilnehmer/innen verpflichtet, regelmäßig ein Ausbildungsnachweis nachzureichen. In diesem Fall sind die Semesterzeugnisse allerdings ausreichend.

Fazit zum Fachkräftestipendium

Dem Trend in Richtung Fachkräftemangel muss besonders stark entgegengewirkt werden. Wir sind der Meinung, dass diese staatliche Förderung sehr vielversprechend ist. Und hoffen, dass viele dieses Programm nutzen. Denn es ist nie zu spät, sich neu zu orientieren!