Studienbeihilfe Young and need money

Studienbeihilfe – We are young and need money

Du machst heuer deine Matura und willst dann auf die Uni? Du freust dich auf das Studentenleben? Wild durchgefeierte Partynächte und dann mit Kater in die Bibliothek und den Lernstoff für die nächste Klausur ins Hirn prügeln? Klasse, dann brauchst du nur noch das nötige „Kleingeld“ dazu. Auch Studienbeihilfe kannst du beantragen oder auch andere Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. Wir checken für dich alles zum Thema Studienbeihilfen. 

Miete, Klamotten, Lebensmittel, WLAN, Handy, Auto, wenn du eines hast, sind alles Kosten, die du in deinem Studentenleben haben wirst. Hinzu kommen ausschweifende Partynächte, die nicht nur offensichtliche Kosten beinhalten oder auch schon mal einen zerstörten Schreibtisch (warum auch immer) oder ein Geburtstagsgeschenk für Oma. 

Nimmt man alle anfallenden Kosten zusammen, kann man mit einem Durchschnittswert von ca. 1000 Euro im Monat rechnen. Die Betonung liegt wirklich auf Durchschnittswert, denn viele Student*innen kommen auch mit durchaus weniger aus und für mache reicht das nicht mal ansatzweise. Je nach Uni, Wohnort etc. können die Kosten leider ziemlich variieren. 

Es ist immer eine lohnenswerte Angelegenheit, sich über Förderungen schlauzumachen. Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium, Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe, Studienabschluss-Stipendium, ein Studentenjob und in späterer Folge auch steuerliche Rückholung vom Finanzamt gehören zu deinen Chancen, zusätzliches Geld für dein Studium zu generieren. 

Wann kannst du also Studienbeihilfe beantragen? 

Du kannst Studienbeihilfe beantragen, wenn du die österreichische Staatsbürgerschaft hast, ein*e gleichgestellte*r Ausländer*in oder Staatenlose*r bist. Erfüllt man gewisse Voraussetzungen, kann man auch als EWR-Bürger*in (ebenso britische Staatsbürger*innen) Studienbeihilfe beantragen. 

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Gleichgestellte internationale Student*innen können ebenso einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen.

So bekommst du Studienbeihilfe 

Damit du die Studienbeihilfe bekommst, müssen Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen musst du förderwürdig sein. Klingt irgendwie krass, aber dabei wird überprüft, ob du tatsächlich nur über ein geringes Einkommen verfügst, wie dein Familienstand und deine Familiengröße ist. 

Und zum anderen musst du Erfolge im Studium (bestandene Prüfungen) nachweisen. Kannst du beispielsweise Letzteres nicht, kann man die kassierten Beihilfen zurückfordern. 

Lange Rede, kurzer Sinn, das sind die weiteren Voraussetzungen: 

  • Ordentliche*r Student*in 
  • Studienerfolgsnachweise 
  • Erstes Studium  
  • Maximal zwei Studiengangwechsel 
  • Keine Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit 
  • Vor Vollendung des 30. Lebensjahrs Studienstart 

Ausnahmen Studienbeihilfe 

Gründen wie Krankheit, Schwangerschaft, Kindererziehung bis zum 6. Lebensjahr, Studierende mit Behinderung von mindestens 50 Prozent, Präsenz,- Ausbildungs- oder Zivildienst, oder das Auftreten eines nicht selbst verursachten, unvorhergesehenes, unabwendbares Ereignisses, welches dein Studium maßgeblich beeinflusst, können die Verlängerung der Regelzeit und somit auch die Fortzahlung der Studienbeihilfe rechtfertigen. 

Auch wenn deine Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation überdurchschnittlich aufwendig ist oder du zusätzliche außergewöhnliche Studienbelastungen hast oder du ein Erasmus-Semester absolvieren darfst, kann die Studienbeihilfe um ein Semester verlängert werden. 

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Auch während des Masters oder des Doktoratsstudiums kann Studienbeihilfe beantragt werden.

Studienbeihilfe während des Bachelors und Masters 

Du musst dein Masterstudium mindestens 30 Monate nach dem erstmaligen Abschluss eines Bachelorstudiums beginnen und das ganze vor Vollendung deines 35. Lebensjahres. 

Hinzu kommt, dass du deine gesetzliche Regelstudienzeit für deinen Bachelor um nicht mehr als drei Semester überschreiten darfst. Außer natürlich, wenn ein Ereignis zur Verlängerung geführt hat, welches du nicht selbst verursacht hast und unvorhergesehen war. 

Ab dem dritten Semester musst du zehn Semesterstunden oder 20 ECTS-Punkte aus dem Masterstudium vorweisen, ab dem siebten Semester 42 Wochenstunden oder 90 ECTS Punkte. Bist du Student*in einer Privatuniversität, musst du 30-ECTS-Punkte im Jahr nachweisen, ansonsten ist es sogar möglich, dass du die Studienbeihilfe zurückzahlen musst. 

Studienbeihilfe während des Doktoratstudiums 

Sogar wenn du dein Doktoratsstudium angehst, kannst du Studienbeihilfe beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass dein Doktoratsstudium auf ein Masterstudium, Diplomstudium oder ein Fachhochschul-Studiengang aufbaut. Auch die Zeit spielt eine wichtige Rolle. So musst du dein Doktoratsstudium spätestens zwölf Monate nach Abschluss deines vorherigen Studiums antreten und vor Vollendung deines 30. Lebensjahres begonnen haben. 

Ausnahmen bilden dabei wieder Schwangerschaft, Mutterschutz, Präsenz, Ausbildungs- oder Zivildienst, bzw. Dienst nach dem Freiwilligengesetz, unvorhergesehene Ereignisse. 

Die vorgesehene Studienzeit darf beim Bachelorstudium, Masterstudium, aber auch bei Fachhochschul-Studiengängen oder Diplomstudium (auch bei mehr Studienabschnitten) nur mit maximal zwei Semester überschritten werden. 

Auch hier gilt, ab dem dritten Semester musst du sechs Semesterwochenstunden oder 12-ECTS-Punkte nachweisen. Und nach dem sechsten Semester brauchst du eine Bestätigung deines Dissertationsfortschritts von deinem Dissertationsbetreuer. Studierst du an einer Privatuniversität, musst du 30-ECTS im Jahr nachweisen. 

Wie viel Beihilfe bekommt man? 

Für die Berechnung der Studienbeihilfe geht man von einem fixen Betrag aus, den du zum Leben als Student*in brauchst. Vorab wird geklärt, ob du förderwürdig bist. Maximal können dir 715 Euro monatlich Studienbeihilfe ausbezahlt werden. Deine Lebenssituation, Familienverhältnisse, Wohnort etc. beeinflussen die Höhe deiner Studienbeihilfe. Für die Berechnung berücksichtigt man folgende Faktoren: 

  • Dein Studienort/Wohnort  (Pendeln unzumutbar?
  • Die Vollendung deines 24. Lebensjahres
  • Vollwaise 
  • Versorgung von einem/mehreren Kind(ern) 
  • Verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft
  • Selbsterhalterstip zuvor erhalten (4 Jahre).

 

ACHTUNG, du bekommst weniger Studienbeihilfe, wenn du finanzielle Unterstützung von deinen Eltern erhältst beziehungsweise, wenn du die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag bekommst. Nicht abgezogen werden die letzten beiden, wenn die Elternteile nicht in Österreich wohnen. 

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Beachte bei Nebenjobs immer, dass die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird. (Das gilt auch für die Bewilligungsphase)

Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze?

Klar. Wenn du Studienbeihilfe beziehst, darfst du auch mit einem Nebenjob etwas dazu verdienen. Wichtig ist dabei, dass du die Zuverdienstgrenze von jährlich 15.000 Euro beachtest. Zahlst du Unterhalt für ein oder mehrere Kinder, kann die Zuverdienstgrenze um mindestens 3000 Euro pro Kind erhöht werden. Achte auch darauf, dass während des Bewilligungszeitraums die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird, ansonsten erhältst du weniger Studienbeihilfe. Die Zuverdienstgrenze verringert sich, wenn du nicht das ganze Jahr Studienbeihilfe beziehst. 

Wann muss ich Studienbeihilfe beantragen? 

Hier gehts es um die Fristen, die eingehalten werden müssen. Für das Wintersemester musst du zwischen 20. September und spätestens 15. Dezember deinen Antrag stellen. Für das Sommersemester zwischen 20. Februar und 15. Mai. 

Wir empfehlen dir hier aber unbedingt noch einmal nachzuhaken bei deiner Uni, da die Einreichungsfristen variieren. Das Gleiche gilt auch für Beihilfen für ein Erasmus-Semester

Änderungen meldet man der Studienbeihilfsbehörde 

Kommt es zu Änderungen, muss eine sofortige Meldung bei der Studienbeihilfsbehörde erfolgen. Dazu zählt, wenn du dein Studium abbrichst, abschließt, wechselst oder unterbrichst. Auch wenn sich dein Familienstand oder Familienstand deiner Eltern ändert oder du Präsenz, Ausbildungs- oder Zivildienst beziehungsweise Dienst nach Freiwilligengesetz antrittst. 

Zurückzahlen der Studienbeihilfe 

Niemand möchte die bereits erhaltene Studienbeihilfe zurückzahlen. Damit das nicht geschieht, sollst du darauf achten, dass die Antragsformulare wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt sind. Überschreite die Zuverdienstgrenze nicht, bring den nötigen Studienerfolg bis zum 5. Semester nach Studienstart und melde Änderungen rechtzeitig. Das sollte dich grundsätzlich vor einer Rückzahlung schützen. 

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