Mit unseren Steuertipps im Studium sparen

Mit unseren Steuertipps im Studium sparen

Egal ob am Monatsende oder Monatsanfang, als Student*in ist man meistens knapp bei Kasse. Deshalb haben wir für euch einige Steuertipps zusammengefasst. So könnt ihr bereits für 2022 mehr Geld im Studium sparen. Also reden wir nicht lange um den heißen Brei herum und gehen ans Eingemachte.

Voraussetzung, um sich Geld zurückzuholen

Um als Student*in Steuern sparen zu können müssen drei wichtige Voraussetzungen gegeben sein.

  • Belege für die Ausgaben aufbewahren

  • Ein Job

  • Die Steuererklärung machen

Hast du bisher noch keine Steuererklärung gemacht, beantworten wir dir die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was brauchst du für den Steuerausgleich, um im Studium zu sparen?

Neben einem Zugang zum FINANZOnline Portal, musst du alle Rechnungen, die du abschreiben möchtest, das ganze Jahr hinweg aufheben. Nachdem man den Steuerbescheid eingereicht hat, musst du die Rechnungen weiterhin unbedingt aufbewahren. In der Regel sieben Jahre.

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Macht man den Steuerausgleich selbst, hat man die Chance außergewöhnliche finanzielle Belastungen anzugeben, die dann bei der Berechnung vom Finanzamt berücksichtigt werden

Wann muss man als Student*in einen Steuerausgleich machen?

Arbeitest du als Angestellte*r in einem echten Dienstverhältnis, zahlt dein*e Arbeitgeber*in die anfallenden Abgaben jeden Monat an das Finanzamt. Das bedeutet aber auch, dass du nicht dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung zu machen.

Hast du ein eigenes Gewerbe, bist selbständig oder Freelancer, bist du sogar verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Hat jemand beides, also eine Anstellung und ist selbständig, muss eine Einkommenssteuererklärung gemacht worden, wenn die Einkommensgrenze von 12.000 Euro jährlich überschritten wird. Liegen die erzielten Einkünfte aus der Selbständigkeit unter 730 Euro ist keine Einkommensteuererklärung notwendig, da dieser Betrag als Veranlagungsfreibetrag steuerfrei dazuverdient werden darf.

Lohnsteuer – Einkommenssteuer: Der Unterschied

Merk dir einfach, dass Arbeitnehmer*innen Lohnsteuer und Selbstständige Einkommenssteuer zahlen. Nur die Form der Erhebung macht dabei den Unterschied.

Durch die Arbeitnehmerveranlagung im Studium sparen

Durch Arbeitnehmerveranlagung, kurz ANV oder Lohnsteuerausgleich genannt, kann sich ein*e Student*in Steuern vom Finanzamt zurückholen, wenn das Jahr zuvor zu viel bezahlt wurde. 

Warum spart man durch die ANV Geld?

Da die Lohnsteuer für das ganze Jahr berechnet wird, kann es sein, dass Studis, die mehrere Jobs in einem Jahr hatten, auch unterschiedlich verdient haben. Daraus kann sich eine Lohnsteuergutschrift, aber auch eine Steuernachzahlung ergeben.

Steht man nicht in der Pflicht eine ANV zu machen, kann man eine Vorausrechnung im FINANZOnline Portal durchführen. Damit kann man feststellen, ob man eine Nachzahlung oder Gutschrift erhalten würde. Das Gute: bei einer Nachzahlung musst du den Antrag dann nicht abschicken. Das weniger Gute: Seit 2016 wird der Steuerausgleich automatisch durchgeführt.

Wie reicht man die ANV ein? 

Der bürokratische Aufwand, um sich Geld im Studium zu sparen, ist relativ gering. Zuerst brauchst du deine persönlichen Zugangsdaten zum FINANZOnline Portal. Diese bekommst du per Post, nachdem du dich auf diesem Portal registriert hast. Hast du diese bekommen, brauchst du dich nur einzuloggen und das Formular ausfüllen. Brauchst du dabei Hilfe, gibt es online Ausfüllhilfen. Es kann hilfreich sein, wenn du deine erste ANV mit jemanden machst, der damit bereits Erfahrung hat (AK, Steuerberater*in, Freund*innen, Familie). Ein Steuerausgleich kann auch rückwirkend gemacht werden. Die Grenze liegt bei maximal fünf Jahren.

Antragslos fürs Studium sparen

Vergisst du, deine Veranlagung einzureichen, ist das kein Problem. Seit 2016 wird die Arbeitnehmerveranlagung automatisch durchgeführt, wenn man sie nicht selbst bis zum 30. Juni einreicht oder sowieso zu einer Veranlagung verpflichtet ist. Dann wird dir auch die zu viel bezahlte Lohnsteuer, der Alleinbedienerabsetzbetrag oder die Sozialversicherung auf das hinterlegte Konto zurückgezahlt. Es lohnt sich allerdings, die Veranlagung selbst zu machen, da das Finanzamt ohne deine Angaben steuerlich absetzbaren Ausgaben wie Werbungskosten (außergewöhnliche Belastung) nicht miteinrechnet. Das bedeutet aber auch meist weniger Rückzahlung für dich. Der Ausgleich erfolgt im Laufe der zweiten Jahreshälfte.

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Achtet man ein wenig auf die Fixkosten und macht Werbungskosten beim Finanzamt geltend, kann man Geld im Studium sparen.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten nennt man Ausgaben oder außergewöhnliche finanzielle Belastungen, die immer im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Sie dürfen nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen. Um zusätzlich Geld für das Studium zu sparen, können Student*innen Ausgaben für das Studium in die Arbeitnehmerveranlagung inkludieren.

Welche Werbungskosten sind absetzbar?

Als Student*in mit Job kannst du grundsätzlich Aufwendungen, die dein Studium betreffen, als Werbungskosten absetzen. Beispiele für absetzbare Kosten sind:

  • Kursunterlagen
  • Skripten
  • Fachliteratur
  • Notebook, PC, Drucker, Scanner etc.
  • Fahrten zwischen Wohnung und Uni etc.
  • Internet, Handy
  • Kurse, die man für die Ausbildung macht
  • Studiengebühren
  • Ausgaben bei Apotheken und Ärzten

Fürs Studium sparen durch die Negativsteuer

Die Negativsteuer oder Sozialversicherungserstattung genannt, können Arbeitnehmer*innen (auch Pensionist*innen) zurückerstattet bekommen, wenn sie so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (unter 1300 Euro/Monat). Voraussetzung für die Rückerstattung ist die Zahlung der Sozialversicherung. Man kann hier mit einer Gutschrift bis zu 50% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, also max. 400 Euro im Jahr, mit Pendlerpauschale sogar bis zu 500 Euro im Jahr rechnen.

Einkommenssteuererklärung einreichen?

Die Einkommensteuererklärung (betrifft die Freelancer) kannst du gleich wie die Arbeitnehmerveranlagung über das FINANZOnline Portal des Finanzamts einreichen.

Bei Fragen und Unklarheiten

Wenn dir etwas unklar ist oder Fragen offengeblieben sind, kannst du dich von der ÖH-Steuerberatung beraten lassen.